Neue Monatsbeiträge ab 2026:
Aktive: 16,67 € im Monat
Jugend: 8,33 € i.M.
Parasportler: 8,33 € i.M.
Förderer ohne Sport: 5,83 € i.M.
Die ordentliche Mitgliederversammlung am 09.05.2025 (Jahreshauptversammlung) hat eine Erhöhung der Mitgliedsbeiträge ab dem Jahr 2026 beschlossen:
Jahresbeiträge:
Beitrag volljährige Aktive (Vollmitgliedschaft): 200,00 Euro = 16,67 Euro im Monat
Beitrag für Inklusionsmitglieder mit Handicap: 100,00 Euro = 8,34 Euro im Monat
Beitrag für Kinder, Jugendliche , Studenten, Auszubildende (bis zum 26. Lebensjahr): 100,00 Euro = 8,34 Euro im Monat
Partnerbeitrag, wenn dieser Vollmitglied ist: 100,00 Euro = 8,34 Euro im Monat
Ferien- oder saisonale Mitgliedschaft (max. 6 - 8 Wochen im Jahr): 100,00 Euro
Familienmitgliedschaft: 420,00 Euro: eine Familie mit einem Zahler; inbegriffen sind neben Partnern auch unverheiratete Kinder ohne eigene Familie = 35,00 Euro im Monat
Beitrag für reine Fördermitglieder ohne Nutzung der Sportgeräte oder sportlicher Angebote (z.B. keine Nutzung der Angebote Vereinsschwimmen oder Kraftraum pp.): 70,00 Euro = 5,84 Euro im Monat
Weiterhin können, alternativ zur Jahreszahlung, die Beiträge per monatlicher Lastschrift der Mitgliedsbeiträge (= jeweils 1/12tel der Jahresbeiträge) gezahlt werden.
Nach wie vor kann jedoch eine Kündigung nur mit Zahlungswirksamkeit zum Jahresende ausgesprochen werden, da der Bernkasteler Ruderverein unmittelbar zu Beginn des Jahres die vollen Umlagebeiträge zu den Sportverbänden abführen muss und somit für das gesamte Jahr in Vorlage tritt.
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Bei Vorlegen eines Schwerbehindertenausweises mit einem Behindertengrad von mehr als 50 % erfolgt eine Einstufung in den Inklusionsbeitrag. Studenten und Azubis über 18 Jahren legen bitte ebenfalls dem Verein entsprechende Nachweise vor.
Mit diesen Mitgliedsbeiträgen liegen wir im unteren Bereich der Beitragskosten aller deutschen Rudervereine und ermöglichen somit generell allen Sportinteressierten die Ausübung des Rudersports.
Im Bernkasteler Ruderverein gibt es momentan keine Umlagen oder einmalige Eintrittszahlungen, wie dies bei anderen, ähnlich großen Rudervereinen normal ist.
Die Beitragspflicht entsteht am 01.01. eines jeden Jahres oder bei Neueintritten am Tag des Eintritts in den Ruderverein! Bei Neueintritten im Jahreslauf wird ein anteiliger Betrag monatsgenau fällig. Bei Teilnahme an einem kostenpflichtigen Ruderkurs im BRV werden 40,00 Euro einmalig als Beitragsrabatt anerkannt.
Unabhängig davon können die ersten beiden Mitgliedsmonate eines neuen aktiven Mitglieds als Probemitgliedschaft vereinbart werden. Innerhalb dieser Zeit kann sich ohne Zahlungsverpflichtung auch gegen eine Mitgliedschaft entschieden werden – ein eventl. gezahlter Beitrag wird dann erstattet. Die beiden Probemonate zählen bei einer weiteren Mitgliedschaft im BRV jedoch natürlich mit!
Zum 01.01. eines jeden Jahres werden die vom Bernkasteler Ruderverein 1874 e.V. für jedes Mitglied an Sportbünde und Ruderverband zu zahlenden Verbandsbeiträge zu 100 % fällig!
Aus diesem Grund ist eine Kündigung oder ein Austritt aus dem Verein zwar jederzeit möglich, können fällige (bzw. gezahlte) Beiträge weder komplett noch anteilig erstattet werden (siehe auch § 6 der Satzung des Bernkasteler Rudervereins).
Die Erteilung einer SEPA-Einzugsrmächtigung zum Einzug der Forderungen per Lastschrift ist obligatorisch.
Beitrittsformulare gibt es im Menuebereich "Satzungen und Vordrucke"
Bankverbindung des Bernkasteler Rudervereins 1874 e.V.:
Sparkasse Mittelmosel EMH
IBAN: DE26 5875 1230 0000 0041 19
SWIFT-BIC: MALADE51BKS
für Sepa-Lastschriften: Gläubiger-ID: DE02 ZZZ 0000 0136 703