Neue Beitragssätze ab 01.01.2019
Die Jahreshauptversammlung 2018 des BRV hat eine leichte Erhöhung der Mitgliedsbeiträge ab 2019 beschlossen. Es erhöhen sich die Beträge um knapp 3 % auf:
Beitrag volljährige Aktive (Vollmitgliedschaft): 150,00 Euro
Beitrag für Inklusionsmitglieder mit Handicap: 80,00 Euro
Beitrag für Kinder, Jugendliche , Studenten, Auszubildende (bis zum 26. Lebensjahr): 80,00 Euro
Partnerbeitrag, wenn dieser Vollmitglied ist: 80,00 Euro
Ferien- oder saisonale Mitgliedschaft (max. 6 - 8 Wochen/Jahr): 80,00 Euro
Familienmitgliedschaft: 320,00 Euro (Eltern und deren Kinder unter 26. Jahren)
Beitrag für reine Fördermitglieder ohne Nutzung der Sportgeräte oder sportlicher Angebote (z.B. keine Nutzung des Angebotes Vereinsschwimmen pp.): 53,00 Euro
Bei Vorlegen eines Schwerbehindertenausweises mit einem Behindertengrad von mehr als 50 % erfolgt eine Einstufung in den Inklusionsbeitrag. Studenten und Azubis über 18 Jahren legen bitte ebenfalls dem Verein entsprechende Nachweise vor.
Jahresbeiträge bis 31.12.2018:
Beitrag für volljährige Aktive: 146,00 Euro (= Vollmitgliedschaft)
Beitrag für Mitglieder mit Handicap im Inklusionsrudern: 78,00 Euro
Beitrag für Jugendliche und Studenten (Vorlage der Immatrikulationsbescheinigung) sowie Auszubildende bis zum vollendeten 26. Lebensjahr: 78,00 Euro
Partnerbeitrag (der Partner ist zahlendes Vollmitglied): 78,00 Euro
Ferienmitgliedschaft (max. 10 x Rudern im Jahr oder eine Wanderfahrt): 78,00 Euro
Der Familienbeitrag beträgt pro Jahr zusammen für alle Familienmitglieder 312,00 Euro.
Der Beitrag für nichtsporttreibende (!) Fördermitglieder beträgt 52,00 Euro.
Die Beitragspflicht entsteht am 01.01. eines jeden Jahres oder bei Neueintritten am Tag des Eintritts in den Ruderverein! Bei Neueintritten wird ein voller Jahresbeitrag für 12 Monate !!! erhoben (zum Beginn der Saison für das komplette Jahr; später eventl. anteilig).
Unabhängig davon können die ersten beiden Mitgliedsmonate eines neuen aktiven Mitglieds als Probemitgliedschaft vereinbart werden. Innerhalb dieser Zeit kann sich ohne Zahlungsverpflichtung auch gegen eine Mitgliedschaft entschieden werden – ein eventl. gezahlter Beitrag wird dann erstattet.
Zum 01.01. eines jeden Jahres werden die vom Bernkasteler Ruderverein 1874 e.V. für jedes Mitglied an Sportbünde und Ruderverband zu zahlenden Verbandsbeiträge zu 100 % fällig!
Aus diesem Grund ist eine Kündigung oder ein Austritt aus dem Verein zwar jederzeit möglich, können fällige (bzw. gezahlte) Beiträge weder komplett noch anteilig erstattet werden (siehe auch § 6 der Satzung des Bernkasteler Rudervereins).
Die Erteilung einer SEPA-Einzugsrmächtigung zum Einzug der Forderungen per Lastschrift ist obligatorisch.
Beitrittsformulare gibt es im Menuebereich "Satzungen und Vordrucke"
Bankverbindung des Bernkasteler Rudervereins 1874 e.V.:
Sparkasse Mittelmosel EMH
Konto: 4119
Bankleitzahl: 587 512 30
SWIFT-BIC: MALADE51BKS
IBAN: DE26 5875 1230 0000 0041 19
für Sepa-Lastschriften: Gläubiger-ID: DE02 ZZZ 0000 0136 703