Rettungswestenpflicht beim Winterrudern

Wegen der früher einsetzenden Dunkelheit weisen wir darauf hin, dass ein abendliches Rudern nur mit einer Rundumleuchte am Boot unter Beteiligung erfahrener Ruder oder Übungsleiter/Trainer zulässig ist! Voraussichtlich wird auch in dieser Wintersaison der Ruderbetrieb in Gig- und Mannschaftsbooten nicht komplett eingestellt. Wer auch im Spätherbst und Winter rudern möchte, bringt zum Rudertermin wetterfeste und warme Sportkleidung mit. Sobald die Moseltemperatur unter 10 Grad Celsius sinkt, dürfen lt. einem Vorstandsbeschluss Kinder und Jugendliche generell, sowie Erwachsene in Kleinbooten (Rennboote Einer und Zweier), nur noch mit selbst zu beschaffender Automatik-Rettungsweste bzw. einem Rettungskragen rudern. Erwachsenen in Groß- und Gig-Booten wird dies vom Vorstand dringend empfohlen. 

Für die Leistungsgruppe gelten weitere Regeln lt. der Ruderordnung. Bitte unten stehenden Link für die kompletten Anweisungen nutzen!